1 Bedingungen
zu einer Vereinbarung über die Bereitstellung von Rillsoft Softwareanwendungen entweder als Software as a Service (nachfolgend „Rillsoft Cloud“) oder zur Installation und Nutzung in einer Rillsoft-fremden IT-Umgebung (nachfolgend „On-Premise“) zwischen Rillsoft GmbH, Mollenbachstrasse 14, 71229 Leonberg (nachfolgend „Anbieter” genannt) und einem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde”). Anbieter und Kunde werden nachfolgend zusammen „Parteien“ genannt.
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der Rillsoft Softwareanwendungen sowie die Erbringung der Services durch den Anbieter und die Nutzung dieser durch den Kunden.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der vom Anbieter aktuell zur Verfügung gestellten Version der Softwareanwendung zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch die Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (nachfolgend „Anwendungsdaten“ genannt) durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts für den im Vertrag festgelegten Zeitraum.
2.2 Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus den vom Nutzer ausgewählten Lizenzen.
2.3 Eine Funktionsbeschreibung der Anwendung kann unter Funktionen abgerufen werden.
2.4 Die vom Anbieter zur Nutzung der Anwendung freigegebene Softwareumgebung, insbesondere Browser und Zugriffsoftware Rillsoft Project, sind in den Systemvoraussetzungen der Anwendung festgelegt und abrufbar.
2.5 Nicht Vertragsgegenstand ist ebenfalls die funktionale Administration der Anwendung.
2.6 Soweit nicht ausdrücklich im Vertrag oder seinen Anlagen vereinbart, schuldet der Anbieter keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist der Anbieter nicht zur Erbringung von weiteren Einrichtungsleistungen und/oder zur Erstellung und Überlassung von individuellen Anpassungen oder Zusatzprogrammen verpflichtet.
3 Bereitstellung der Software und Sicherung der Anwendungsdaten
3.1 Der Anbieter hält auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (auch bei Mehrzahl im Folgenden „Server“ genannt) die Anwendung in der jeweils aktuellen Version nach Maßgabe der folgenden Regelungen bereit.
3.2 Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden auf dem Server regelmäßig, sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart mindestens kalendertäglich gesichert.
Das durch diese Datensicherung entstehende Backup wird auf dem Server abgelegt. Die so abgelegte Datensicherung wird für die Dauer von dreißig (30) Kalendertagen geführt und am darauffolgenden Arbeitstag durch automatische Prozesse überschrieben.
3.3 Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums (im Folgenden „Übergabepunkt“ genannt), der sich in der Bundesrepublik Deutschland befindet.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen. Eine fortlaufend aktualisierte Liste der jeweils vom Anbieter eingesetzten Unterauftragnehmer, die für ihn personenbezogene Daten verarbeiten, ist unter Unterauftragnehmer einsehbar. Soweit der Anbieter Unterauftragnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden betraut, die der Anbieter als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO verarbeitet, gelten die Sonderregelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages. Solche Subunternehmer werden in einer separaten Liste aufgeführt.
3.5 Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Anbindung des Kunden an das Internet und die Aufrechterhaltung der Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.
4 Software-Testversionen
4.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, die Anwendung über einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos zu testen. Die kostenlose Software-Testversion der Anwendung wird dem Kunden ausschließlich für Testzwecke für einen begrenzten Zeitraum durch den Anbieter überlassen. Eine Testversion dient nicht dem Einsatz im laufenden Geschäftsbetrieb.
4.2 Das kostenlose Testen sowie die Nutzung der Anwendung setzt eine Registrierung unter https://www.rillsoft.cloud/de/registration/ voraus.
Der Kunde muss die während des Anmeldevorgangs zur Anwendung erfragten Daten vollständig – sofern nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet – und korrekt in die Eingabemaske angeben.
4.3 Nach einer Validitätsprüfung der E-Mail-Adresse des Kunden kann er sich an der Anwendung anmelden. Mit Registrierung beginnt die kostenfreie Testphase und endet automatisch nach 30 Tagen, ohne dass es einer Kündigung durch den Kunden bedarf.
4.4 30 Tage nach Ende der Testphase und im Falle, dass nachfolgend kein Vertrag zustande kommt, werden die Anwendungsdaten automatisch gelöscht.
5 Zugriffssoftware
5.1 Als erforderliche Zugriffssoftware, mit der der Kunde auf den Server zugreifen kann, sind folgende Internet-Browser in der jeweils aktueller Version geeignet: Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge. Der Anbieter stellt dem Kunden keine o.g. Zugriffssoftware zur Verfügung.
5.2 Im Übrigen stellt der Anbieter dem Kunden zur Nutzung der Funktionalitäten der Software Rillsoft Cloud eine weitere Anwendungssoftware Rillsoft Project unter https://www.rillsoft.cloud/de/download zur Verfügung und diese ist ein Bestandteil des Entgeltes.
6 Technische Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Zugriff auf die Anwendungsdaten
6.1 Technische Verfügbarkeit der Anwendung
6.1.1 Der Anbieter schuldet die vereinbarte Verfügbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden unter Verwendung der Zugriffssoftware während der nachfolgend benannten Systemlaufzeit, jedoch unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit. Die Systemlaufzeit beträgt 24 Stunden/Tag und 365 Tage/Jahr.
6.1.2 Die Systemlaufzeit setzt sich zusammen aus den Zeiten der verfügbaren Nutzung (nachfolgend „Kernnutzungszeit“), während deren der Anbieter die monatliche Verfügbarkeit von Montag bis Freitag von 08.00 – 17.00 ME(S)Z zu 99% sichererstellt und die längste ununterbrochene Ausfallzeit 4 Stunden nicht überschreiten wird, und der Nichtverfügbarkeit (nachfolgend „Randnutzungszeit“).
6.1.3 Zur verfügbaren Nutzung zählen die nachfolgend bezeichneten Zeiträume während
-
Störungen, die ihre Ursache im lokalen IT-System des Kunden oder in einer Störung der Anbindung des Kunden an den Übergabepunkt haben
-
sonstigen Ereignissen, die nicht vom Anbieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, z. B. durch höhere Gewalt, Missbrauch oder Bedienfehler.
6.2 Geplante Nichtverfügbarkeit
6.2.1 Der Anbieter ist auch außerhalb der geplanten Nichtverfügbarkeit berechtigt, die Anwendung und/oder Server zu warten, zu pflegen sowie Datensicherung vorzunehmen. Der Kunde erteilt bereits mit Vertragsschluss seine Zustimmung dazu, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine geplante Nichtverfügbarkeit jeden letzten Freitag des Monats von 21:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie nach Ankündigung besteht. Geplante Nichtverfügbarkeiten werden dem Kunden jedoch spätestens 7 Tage im Voraus unter Nichtverfügbarkeiten angekündigt.
6.2.2 Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit Rillsoft Cloud nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung der Anwendung in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder Leistungseinstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadenersatz.
6.3 Reaktionszeiten
6.3.1 Der Anbieter sorgt nur innerhalb der verfügbaren Nutzungszeit dafür, dass innerhalb einer von den jeweiligen, gemeldeten Mängel abhängigen, nachfolgend vereinbarten Zeit ab Zugang einer Meldung einer technischen Störung des Kunden per E-Mail oder Support-Ticket mit den Störungsbehebungsarbeiten begonnen wird (“Reaktionszeit”).
6.3.2 Bei außerhalb der verfügbaren Nutzungszeit gemeldeten Störungen beginnt die Reaktionszeit mit dem nächsten Werktag innerhalb der Servicezeit.
6.3.3 Auftretende Mängel werden von den Parteien einvernehmlich als betriebsverhindernde, betriebsbehindernde oder sonstige Mängel eingeordnet. Je nach Einordnung eines Mangels gelten folgende Reaktionszeiten:
-
Betriebsverhindernder Mangel: Reaktion: 4 Stunden
Ein betriebsverhindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung von Rillsoft Cloud unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird, eine Umgehungslösung existiert nicht.
-
Betriebsbehindernder Mangel: Reaktion: 2 Werktage
Ein betriebsbehindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der Anwendung zwar nicht unmöglich aber eingeschränkt ist, ohne dass eine Umgehungslösung zur Verfügung steht.
-
Sonstiger Mangel: Reaktion: 5 Werktage
Ein sonstiger Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der Anwendung nicht bedeutend beeinträchtigt wird und ohne oder mit unwesentlichen Einschränkungen möglich ist.
7 Supportleistungen, Klassifizierung von Fehlermeldungen
7.1 Supportleistungen des Anbieters sind Fehlerbeseitigungen. Die Fehlerbeseitigung erfolgt ohne zusätzliche Kosten.
7.2 Der Anbieter stellt als primäre Supportplattform ein in Rillsoft Cloud eingebautes Ticketsystem dem Kunden zur Verfügung. Der Anbieter kann weitere Supportleistungen telefonisch erbringen. Soweit diese nicht Teil einer vom Anbieter verursachten Fehlerbeseitigung sind, werden diese Leistungen gemäß aktueller Preisliste kostenpflichtig abgerechnet.
7.3 Da die Unterscheidung zwischen allgemeiner Anwenderunterstützung, Einzelfallfehler und Softwarefehler in der Praxis nicht immer sofort möglich ist, akzeptiert der Kunde daher, dass der Anbieter eine Priorisierung der Fehler anhand von Kundenrückmeldungen vornimmt.
8 Sonstige Leistungen des Anbieters, Online-Handbuch
8.1 Der Anbieter wird dem Kunden während der Laufzeit der Vereinbarung entwickelte Neufassungen der Anwendung zur Verfügung stellen. Die neuen Fassungen können auch Funktionserweiterungen beinhalten.
Ein Anspruch des Kunden zur Erstellung von neuen Fassungen oder auf die Aufnahme bestimmter zusätzlicher Funktionalitäten in die Anwendung besteht nicht.
8.2 Der Anbieter stellt dem Kunden ein Online-Handbuch für die Anwendung zur Verfügung.
8.3 Der Anbieter bietet dem Kunden Hilfestellungen und Support ausschließlich über die Homepage Support und per E-Mail (support@rillsoft.de) an.
8.4 Weitere Leistungen des Anbieters können jederzeit in Textform oder per E-Mail vereinbart werden, insbesondere Schulungen oder Dienstleistungen für weiteren telefonischen Kundensupport zur Anwendung.
Solche weiteren Leistungen werden gegen Vergütung zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen des Anbieters erbracht.
9 Nutzung der Software auf Hardware des Kunden („On-Premise“)
9.1 Diese Vertragsbedingungen gelten auch für die Nutzung der Anwendung auf vom Kunden bereitgestellter Hardware. Rillsoft Anwendung wird auf vom Kunden bereitgestellter Hardware nur dann installiert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9.2 Die vom Anbieter zur Nutzung der Anwendung freigegebene Softwareumgebung sind in den Systemvoraussetzungen On-Premise festgelegt und abrufbar.
9.3 Das Recht zur Nutzung des Rillsoft Anwendung auf vom Kunden zu stellenden Hardwaresystemen wird von einem obligatorisch zu schließenden Supportvertrag abhängig gemacht.
9.4 Der Anbieter hat sodann keine auf die Hardware bezogenen Leistungen zu erbringen. Insbesondere haftet er nicht für Fehler und Mängel, die dadurch auftreten, dass der Kunde fehlerhafte Hardware bereitstellt und/oder die vom Anbieter bereitgestellten Hardwareempfehlungen und –Anforderungen nicht befolgt.
10 Nichterfüllung von den Verfügbarkeiten
10.1 Kommt der Anbieter den in Ziff. 6 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, ist der Kunde berechtigt, eine Vertragsstrafe im folgenden Umfang zu verlangen:
10.1.1 Wird die vereinbarte Verfügbarkeit in der Servicezeit/Kernnutzungszeit aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, unterschritten, zahlt der Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe 0,5% der monatlichen Vergütung (verhältnismäßig) pro angefangenen 0,1% Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit, maximal jedoch 100% der Monatspauschale.
10.1.2 Wird die längst ununterbrochene Ausfallzeit in der Servicezeit aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, überschritten, beträgt eine Vertragsstrafe 5% der monatlichen Vergütung (verhältnismäßig) pro Überschreitungsfall, maximal jedoch 100% der Monatspauschale.
10.1.3 Wird die Reaktionszeit in der Servicezeit bei Vorliegen eines betriebsverhindernden Mangels aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, überschritten, so verringert sich die vereinbarte monatliche Nutzungspauschale anteilig um 5% pro Überschreitungsfall, maximal jedoch 100% der Monatspauschale.
10.2 Der Wert der insgesamt verwirkten Vertragsstrafe wird an den Kunden ausbezahlt oder mit laufenden Rechnungen des Anbieters verrechnet.
10.3 Der Anbieter hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall dem Anbieter nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfall zu beweisen, dass der Anbieter anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.
11 Nutzungsrechte, Rechte des Anbieters bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse
11.1 Der Kunde erhält an der Anwendung einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit der Vereinbarung befristete Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Bedingungen.
Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal oder freie Mitarbeiter nutzen.
11.2 Der Kunde darf die Anwendung nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen.
11.3 Der Kunde erhält Zugang zu einem (1) Rillsoft-Cloud-Mandanten (einer (1) Rillsoft-Cloud-Umgebung). Es werden keine zusätzlichen Mandanten (Umgebungen) für Test- oder Qualitätssicherungszwecke bereitgestellt. Diese können bei Bedarf gegen separate Bezahlung hinzugebucht werden.
11.4 Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen.
11.5 Verletzt der Kunde die Verpflichtungen aus dem vorbenannten Ziff. 11.1 – 11.4 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Verpflichtungen aus dem vorbenannten Ziff. 11.1 – 11.4 und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter die Vereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
12 Vergütung und Zahlung, Entgelt
12.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bezüglich der Anwendung setzt sich aus der Vereinbarung ergebende Nutzungsvergütung zu den vereinbarten Zeitpunkten und jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer zusammen.
12.2 Die Vergütung ist zu den in der Vereinbarung vereinbarten Zeitpunkten jeweils im Voraus zur Zahlung fällig.
12.3 Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen um Ausgleich von den ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags anfallenden Kosten angemessen zu erhöhen. Der Anbieter wird dem Kunden eine Preiserhöhung schriftlich oder per E-Mail mitteilen; die Preiserhöhung gilt nicht für den Zeitraum, für den der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat.
Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so wird bis zum Wirksamwerden der Kündigung nur die nicht erhöhte Vergütung berechnet.
12.4 Eine Erhöhung der Preise innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Vereinbarung ist ausgeschlossen.
13 Mitwirkungspflichten des Kunden
13.1 Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung der Vereinbarung erforderlich sind.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,
13.1.1 die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben;
13.1.2 diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
13.1.3 die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziff.11 einzuhalten, insbesondere
-
keine Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder abrufen zu lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern;
-
den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch den Kunden beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind;
-
die berechtigten Nutzer zu verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen der Vereinbarung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten;
-
die berechtigten Nutzer nach Maßgabe der Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Anbieter zu informieren.
13.1.4 vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen;
13.1.5 Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen nach Ziff. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen;
13.1.6 die nach Ziff. 12 vereinbarte Vergütung fristgerecht zahlen;
13.1.7 sofern und soweit ihm die technische Möglichkeit hierzu seitens des Anbieters eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Downloads sichern.
14 Datensicherheit, Datenschutz
14.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
14.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
14.3 Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
14.4 Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange personenbezogene Daten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
14.5 Der Kunde ist für die Inhalte, die im Rahmen der Nutzung der Anwendung eingegeben werden, verantwortlich und wird regelmäßig eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust von Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.
15 Geheimhaltung
15.1 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei mit äußerster Diskretion zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke der Durchführung der Vereinbarung zu verwenden.
15.2 Diese Verpflichtung bleibt auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit bestehen.
16 Haftung
16.1 Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
16.2 Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch den Anbieter oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
16.3 Die Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
17 Schutzrechte Dritter
17.1 Der Anbieter steht dafür ein, dass Rillsoft Cloud und Rillsoft Project frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter sind.
17.2 Der Kunde verpflichtet sich den Anbieter unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte von Dritten geltend gemacht werden.
17.3 Der Anbieter haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
18 Vertragsschluss, Vertragsänderungen, Abschluss der Vereinbarung, Start der Vereinbarung, Zeitraum, Kündigung
18.1 Der Vertragsabschluss erfolgt online über Rillsoft-Cloud-Webseite https://www.rillsoft.cloud. Durch Klicken des Buttons „Kostenpflichtig Bestellen“ oder über andere Kommunikationswege gibt der Kunde die Bestellung auf.
18.2 Der Vertrag wird abgeschlossen und das Vertragsverhältnis beginnt mit der Annahme der Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung des Anbieters.
18.3 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit wie im Vertrag festgelegt und ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht ordentlich kündbar.
18.4 Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um weitere Zeiträume der ursprünglich festgelegten Laufzeit, wenn sie nicht zum Ende der Mindestlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraumes von einer der Parteien gekündigt wird.
Eine davon abweichende Kündigungsfrist kann von den Parteien schriftlich vereinbart werden.
18.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührt.
19 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags
19.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlöschen alle Rechte des Kunden zur Nutzung der Anwendung.
19.2 Der Anbieter wird die Anwendungsdaten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen.
19.3 Der Kunde ist selbst verantwortlich, bis zu diesem Zeitpunkt alle Anwendungsdaten oder personenbezogene Daten zu sichern.
20 Höhere Gewalt
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hierzu zählen auch Ereignisse, die dem Anbieter die Leistungen nach diesem Vertrag wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von oder Störungen im Bereich von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, soweit der Anbieter diese Ereignisse nicht verschuldet hat, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder zu unterbrechen.
21 Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
21.1 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung und/oder dieser Bedingungen bedürfen einer entsprechenden Einigung zwischen den Parteien.
21.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten diese unvollständig sein, wird die Vereinbarung im Übrigen nicht berührt; es bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages in Kraft.
Die Parteien werden sich in einem solchen Falle und im Falle vom Lücken, die die Parteien nicht vorhergesehen haben, auf eine Regelung einigen, die dem Sinn und Zweck der Vereinbarung und dieser Bedingungen am besten entspricht und die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
21.3 Der Vertrag und diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung und/oder dieser Bedingungen sich ergebenden Streitigkeiten ist Leonberg, Bundesrepublik Deutschland.